Gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 5651 mit dem Titel "Definitionen" werden Hosting-Anbieter als natürliche oder juristische Personen definiert, die Systeme bereitstellen oder betreiben, die Dienste und Inhalte auf der Internetplattform hosten.
Hosting-Anbieter werden international als Hosting-Dienstleister bezeichnet. Das Konzept eines Hosting-Anbieters, obwohl in der Praxis gemäß dem entsprechenden Gesetz sehr weit gefasst interpretiert wird, umfasst auch Websites, die durch nutzergenerierte Inhalte erstellt wurden. Entsprechend werden Websites wie Facebook, Twitter, YouTube, Ekşi Sözlük, WordPress und ähnliche Websites als Hosting-Anbieter gemäß dem entsprechenden Gesetz betrachtet.
Hosting-Anbieter sind nicht verpflichtet, zu überwachen oder zu untersuchen, ob in den von ihnen gehosteten Diensten und Inhalten ein gesetzwidriger Zustand vorliegt. Hosting-Anbieter sind jedoch verpflichtet, solche Inhalte und Dienste zu entfernen, wenn sie von den offiziellen Behörden über die von ihnen gehosteten gesetzwidrigen Inhalte und Dienste informiert werden.
Ebenso sind Hosting-Anbieter gemäß Artikel 5 mit dem Titel "Verpflichtungen von Hosting-Anbietern" des einschlägigen Gesetzes verpflichtet, Verkehrsdaten im Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Diensten für einen vom Reglement festgelegten Zeitraum aufzubewahren, der nicht weniger als 1 Jahr und nicht mehr als 2 Jahre beträgt, und die Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit dieser Informationen sicherzustellen. Hosting-Anbieter können je nach Art der von ihnen erbrachten Arbeit gemäß den vom Reglement festgelegten Regeln und Grundsätzen klassifiziert und differenziert werden.
Eine weitere Verantwortung des Hosting-Anbieters besteht darin, die von der Präsidentschaft angeforderten Informationen in der angeforderten Weise bereitzustellen, diese an die Präsidentschaft zu übermitteln und die von der Präsidentschaft gemeldeten Benachrichtigungen zu erhalten. Hosting-Anbieter, die keine Benachrichtigungen über das Hosting machen oder ihren Verpflichtungen gemäß diesem Gesetz nicht nachkommen, unterliegen von der Präsidentschaft verhängten Verwaltungsstrafen.
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 5651 mit dem Titel "Definitionen" werden Hosting-Anbieter als natürliche oder juristische Personen definiert, die Systeme bereitstellen oder betreiben, die Dienste und Inhalte auf der Internetplattform hosten.
Hosting-Anbieter werden international als Hosting-Dienstleister bezeichnet. Das Konzept eines Hosting-Anbieters, obwohl in der Praxis gemäß dem entsprechenden Gesetz sehr weit gefasst interpretiert wird, umfasst auch Websites, die durch nutzergenerierte Inhalte erstellt wurden. Entsprechend werden Websites wie Facebook, Twitter, YouTube, Ekşi Sözlük, WordPress und ähnliche Websites als Hosting-Anbieter gemäß dem entsprechenden Gesetz betrachtet.
Hosting-Anbieter sind nicht verpflichtet, zu überwachen oder zu untersuchen, ob in den von ihnen gehosteten Diensten und Inhalten ein gesetzwidriger Zustand vorliegt. Hosting-Anbieter sind jedoch verpflichtet, solche Inhalte und Dienste zu entfernen, wenn sie von den offiziellen Behörden über die von ihnen gehosteten gesetzwidrigen Inhalte und Dienste informiert werden.
Ebenso sind Hosting-Anbieter gemäß Artikel 5 mit dem Titel "Verpflichtungen von Hosting-Anbietern" des einschlägigen Gesetzes verpflichtet, Verkehrsdaten im Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Diensten für einen vom Reglement festgelegten Zeitraum aufzubewahren, der nicht weniger als 1 Jahr und nicht mehr als 2 Jahre beträgt, und die Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit dieser Informationen sicherzustellen. Hosting-Anbieter können je nach Art der von ihnen erbrachten Arbeit gemäß den vom Reglement festgelegten Regeln und Grundsätzen klassifiziert und differenziert werden.
Eine weitere Verantwortung des Hosting-Anbieters besteht darin, die von der Präsidentschaft angeforderten Informationen in der angeforderten Weise bereitzustellen, diese an die Präsidentschaft zu übermitteln und die von der Präsidentschaft gemeldeten Benachrichtigungen zu erhalten. Hosting-Anbieter, die keine Benachrichtigungen über das Hosting machen oder ihren Verpflichtungen gemäß diesem Gesetz nicht nachkommen, unterliegen von der Präsidentschaft verhängten Verwaltungsstrafen.