Wiedereinstellungsklage: Definition, Voraussetzungen und Folgen

Eine Wiedereinstellungsklage wird von einem Arbeitnehmer erhoben, dessen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber ungerechtfertigt gekündigt wurde. Ziel der Klage ist es, dem Arbeitnehmer die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz unter den aktuellen Bedingungen zu ermöglichen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer für die Erhebung einer Wiedereinstellungsklage unter dem Kündigungsschutz stehen muss. Der Kündigungsschutz, der im Rahmen internationaler Übereinkommen geregelt ist, stellt ein wesentliches Recht dar, das Arbeitnehmern gewährt wird, um ungerechtfertigte Kündigungen durch Arbeitgeber zu verhindern. Da zwischen Kündigungsschutz und Wiedereinstellungsklagen ein enger Zusammenhang besteht, gelten die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz auch für die Erhebung einer Wiedereinstellungsklage.

Voraussetzungen für die Erhebung einer Wiedereinstellungsklage

  1. Verpflichtender Mediationsantrag
    Gemäß Artikel 20 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857:
    „Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag gekündigt wurde, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kündigungserklärung einen Mediationsantrag stellen und geltend machen, dass der Kündigungsgrund entweder nicht angegeben oder ungültig ist. Wird durch die Mediation keine Einigung erzielt, kann der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung des Abschlussberichts der Mediation Klage erheben.“
    Eine Wiedereinstellungsklage kann also nur erhoben werden, wenn das obligatorische Mediationsverfahren abgeschlossen ist. Andernfalls wird die Klage aus formellen Gründen abgewiesen.
  2. Beschäftigung in einem Betrieb mit mindestens 30 Arbeitnehmern
    Nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichts muss der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung in einem Betrieb mit mindestens 30 Arbeitnehmern beschäftigt sein, um Anspruch auf Kündigungsschutz zu haben. Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer sind alle Personen, die in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind, einzubeziehen. Ausgenommen sind jedoch Praktikanten, Auszubildende und Leiharbeitnehmer.
  3. Mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit
    Um Kündigungsschutz zu genießen, muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein. Dieser Zeitraum wird anhand der Dauer des Arbeitsverhältnisses und nicht der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet. Wenn die Kündigung ausschließlich dazu dient, die Erreichung der sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit zu verhindern, kann dies als Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben angefochten werden.
  4. Der Arbeitnehmer darf keine leitende Position mit umfassender Entscheidungsbefugnis innehaben
    Entscheidend ist nicht der Titel des Arbeitnehmers, sondern ob er die Befugnis hat, den gesamten Betrieb zu führen und zu verwalten. Arbeitnehmer ohne eine solche Befugnis können vom Kündigungsschutz profitieren, während leitende Angestellte davon ausgeschlossen sind.
  5. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber und ohne gültigen Grund erfolgen
    Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Kündigung muss dem Grundsatz der „Ultima Ratio“ entsprechen, d. h., der Arbeitgeber muss alle anderen zumutbaren Alternativen zur Kündigung geprüft haben. Andernfalls gilt die Kündigung als ungültig. Darüber hinaus muss der Kündigungsgrund in der schriftlichen Kündigungserklärung klar und deutlich angegeben werden.
  6. Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein
    Nach Artikel 18 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 gelten die Kündigungsschutzbestimmungen nur für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen sind daher von der Erhebung einer Wiedereinstellungsklage ausgeschlossen.

Folgen einer Wiedereinstellungsklage

Wird zugunsten des Arbeitnehmers entschieden, sind folgende Schritte notwendig:
  • Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 10 Werktagen nach der endgültigen gerichtlichen Entscheidung den Arbeitgeber schriftlich informieren und seine Rückkehr an den Arbeitsplatz beantragen. Diese Erklärung muss ernsthaft sein und die Absicht des Arbeitnehmers zur Wiederaufnahme der Arbeit belegen. Es wird empfohlen, den Antrag über einen Notar zu stellen, um die Beweiskraft zu sichern. Versäumt der Arbeitnehmer die Frist von 10 Werktagen, wird die Kündigung als wirksam angesehen, und die Klage hat keine Wirkung mehr.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb von einem Monat nach seinem Antrag wieder einzustellen. Lehnt der Arbeitgeber dies ab, muss er dem Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen Nichterfüllung der Wiedereinstellung zahlen. Diese beträgt laut Artikel 21 des Arbeitsgesetzes mindestens vier und höchstens acht Monatsgehälter, berechnet auf der Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Zudem hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu vier Monatsgehälter für die Zeit, in der er nicht beschäftigt war.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erhebung einer Wiedereinstellungsklage eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls erfordert, einschließlich der Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmers, der Merkmale des Betriebs und anderer relevanter Kriterien. Besondere Regelungen können bestimmte Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz ausschließen oder unterschiedliche Bedingungen festlegen. Daher ist es entscheidend, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Rechtsverluste zu vermeiden.
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