Ab dem 1. Juni können Entscheidungen zur Aussetzung der Urteilsverkündung nun angefochten werden.
Für Entscheidungen, die ab dem 1. Juni getroffen werden, betragen die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln „2 Wochen“, und diese Fristen beginnen mit der „Zustellung“ der begründeten Entscheidung.
Personen, die unter gerichtlicher Kontrolle standen, wie z.B. das Verbot, die Wohnung zu verlassen oder eine Behandlung im Krankenhaus zur Befreiung von Sucht zu absolvieren, und die eine Entscheidung der Nichtverfolgung oder einen Freispruch erhalten haben, können ebenfalls Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden verlangen.
Anträge auf Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden aufgrund bestimmter Schutzmaßnahmen im Rahmen des Strafprozessgesetzes sind an die Entschädigungskommission und nicht an die Schwurgerichte zu richten.
Änderungen im Verfahren zur Bestimmung des Richters, der das Verfahren führen wird, wenn gegen Entscheidungen im vereinfachten Verfahren vor den Strafgerichten erster Instanz Einspruch eingelegt wird, werden ebenfalls ab dem 1. Juni umgesetzt.
Änderungen bei den Bedingungen für die Verarbeitung spezieller personenbezogener Daten und dem Verfahren zur Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland werden ebenfalls ab dem 1. Juni umgesetzt. Darüber hinaus trat die Bestimmung, dass gegen von der Datenschutzbehörde verhängte Geldbußen vor Verwaltungsgerichten anstelle der Friedensstrafgerichte geklagt werden kann, am 1. Juni in Kraft.
Die Geldstrafen für ab dem 1. Juni begangene Straftaten wurden erhöht (die Untergrenze wurde von 20 TL auf 100 TL und die Obergrenze von 100 TL auf 500 TL erhöht).
Der Vorzahlungsbetrag für ab dem 1. Juni begangene Straftaten wurde erhöht (berechnet als 100 TL statt 30 TL pro Tag).
Die Endgültigkeitsschwelle für Geldstrafen, die direkt von Strafgerichten verhängt werden, wurde ab dem 1. Juni von 3.000 TL auf 15.000 TL erhöht.
Die Endgültigkeitsschwelle für Einsprüche gegen Entscheidungen der Friedensstrafgerichte bezüglich Verwaltungsgeldstrafen wurde ab dem 1. Juni von 3.000 TL auf 15.000 TL erhöht.