Die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Heirat kündigt, Anspruch auf Abfindung hat, wird häufig von Personen gestellt, die gerade geheiratet haben und darüber nachdenken, ihren Job zu kündigen.
Das Arbeitsgesetz Nr. 4857 regelt heute die Arbeitsverhältnisse und Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Obwohl das Arbeitsgesetz Nr. 1475 aufgehoben wurde, werden einige seiner Artikel weiterhin angewendet. Artikel 14 des Arbeitsgesetzes Nr. 1475 regelt die Bedingungen für den Erhalt einer Abfindung. Eine dieser Bedingungen ist, wenn eine weibliche Arbeitskraft ihren Job wegen einer Heirat verlässt.
Bedingungen für weibliche Arbeitnehmer, die aufgrund einer Heirat ihren Job verlassen und eine Abfindung erhalten
Gemäß der gesetzlichen Bestimmung, die die Bedingungen für den Erhalt einer Abfindung beim Verlassen des Jobs aufgrund einer Heirat regelt:
"... wenn die Frau den Arbeitsvertrag innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Eheschließung aus eigenem Willen beendet oder wenn der Arbeitsvertrag aufgrund des Todes des Arbeitnehmers endet, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 30 Tagen Lohn für jedes volle Dienstjahr ab dem Datum, an dem der Arbeitnehmer zu arbeiten begonnen hat. Zahlungen werden auch für Zeiträume über ein Jahr hinaus zum gleichen Satz geleistet."
Anders ausgedrückt: Wenn eine weibliche Mitarbeiterin, die geheiratet hat, sich innerhalb eines Jahres nach dem Hochzeitsdatum mit einem Dokument, das ihre Ehe nachweist, an ihren Arbeitgeber wendet und wenn sie über ausreichende Dienstjahre für eine Abfindung verfügt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Abfindung zu zahlen. Zunächst muss sich die weibliche Mitarbeiterin mit einem Dokument, das ihre Ehe nachweist, an den Arbeitgeber wenden. Anschließend ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Abfindung zu zahlen.
Was kann getan werden, wenn der Arbeitgeber keine Abfindung zahlt?
Wenn eine weibliche Mitarbeiterin, die aufgrund einer Heirat gekündigt hat, keine Abfindung erhält, sollte sie sich zunächst an den Vermittler wenden, und wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollte sie Klage einreichen. Im zu eröffnenden Prozess wird die Abfindung berechnet und an den Mitarbeiter gezahlt. Eine weibliche Mitarbeiterin, die aufgrund einer Heirat gekündigt hat, kann dann in einem anderen Betrieb weiterarbeiten. Diese Situation berechtigt den Arbeitgeber nicht, von der Zahlung der Abfindung abzusehen.
Gibt es eine Kündigungsfrist bei einer Kündigung aufgrund einer Heirat?
Eine weibliche Mitarbeiterin, die aufgrund einer Heirat kündigt, ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber im Voraus Bescheid zu geben. Daher muss die Mitarbeiterin, die dem Arbeitgeber innerhalb eines Jahres nach der Heirat ihren Rücktritt aus diesem Grund mitteilt, nicht während der Kündigungsfrist arbeiten.
Subscribe to our newsletter
And receive even more posts directly from our authers. See what else is there for all 🔎📜