Was sind Stockwerkseigentum (Kat İrtifakı) und Wohneigentum (Kat Mülkiyeti)? Wie werden sie begründet?

Was ist Stockwerkseigentum (Kat İrtifakı)? Wie wird es begründet?

Das Stockwerkseigentum ist eine Art von Nutzungsrecht, das auf einem unbebauten Grundstück zugunsten von geplanten oder im Bau befindlichen Gebäuden (z. B. einer Wohnung oder einem Geschäftszentrum) für einzelne Einheiten eingerichtet wird, um eine zukünftige Begründung von Wohneigentum zu ermöglichen. Dieses Recht gewährt dem Eigentümer das Nutzungs- und Verfügungsrecht über das Grundstück. Es bildet die Grundlage für das Wohneigentum, wenn mehrere Gebäude oder unabhängige Einheiten auf dem Grundstück geplant sind.
Das Stockwerkseigentum ermöglicht den Kauf von unabhängigen Einheiten in unvollendeten Projekten und wird daher häufig in Bauprojekten verwendet. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Erlangung der Nutzungserlaubnis (Bewohnbarkeitsbescheinigung) kann das Stockwerkseigentum in Wohneigentum umgewandelt werden.
Da das Stockwerkseigentum an den Grundstücksanteil gebunden ist, kann es nicht unabhängig übertragen oder vererbt werden.
Um ein Stockwerkseigentum zu begründen und im Grundbuch eintragen zu lassen, müssen der Grundstückseigentümer oder alle Miteigentümer beim zuständigen Grundbuchamt mit den gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a des Stockwerkeigentumsgesetzes Nr. 634 vorbereiteten Unterlagen einen Antrag stellen. Das Stockwerkseigentum kann durch die schriftliche Zustimmung der Eigentümer aufgehoben werden, oder es erlischt automatisch durch den Untergang des Grundstücks, die Unmöglichkeit der Bebauung oder durch Enteignung.
Was ist eine Nutzungserlaubnis (İskân)?
Die Nutzungserlaubnis, auch Bewohnbarkeitsbescheinigung genannt, ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein abgeschlossenes Bauwerk den rechtlichen Standards entspricht und die Nutzung des Gebäudes erlaubt. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss der Bauunternehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person einen Antrag mit einem Schreiben an die zuständige Bauabteilung der Gemeinde stellen. Für die Antragstellung muss das Gebäude gemäß dem genehmigten Bauplan fertiggestellt sein.
Nach der Antragstellung wird das Gebäude innerhalb eines Monats von einem technischen Beamten vor Ort überprüft, um die Übereinstimmung mit dem Bauplan zu bestätigen. Anschließend werden die für die Nutzungserlaubnis erforderlichen technischen Unterlagen erstellt und der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt.
Was ist Wohneigentum (Kat Mülkiyeti)? Wie wird es begründet?
Das Wohneigentum ist ein Eigentumsrecht, das den Eigentümern über unabhängige Einheiten (wie Wohnungen, Geschäfte, Büros) eines fertiggestellten Gebäudes mit Nutzungserlaubnis gewährt wird. Die Eigentümer haben zudem das Recht, die Gemeinschaftsflächen des Gebäudes (Fundamente, Wände, Dächer, Treppen, Aufzüge usw.) entsprechend ihrem Grundstücksanteil zu nutzen.
Um Wohneigentum zu begründen, muss der Bau vollständig abgeschlossen und die Nutzungserlaubnis erteilt worden sein. Der Grundstückseigentümer oder alle Miteigentümer müssen mit den in Artikel 12 des Stockwerkeigentumsgesetzes Nr. 634 angegebenen Unterlagen beim Grundbuchamt einen Antrag auf Umwandlung der Immobilie in Wohneigentum stellen.
Die unabhängigen Einheiten sind mit den Grundstücksanteilen der Immobilie verknüpft. Diese Grundstücksanteile können nicht getrennt von den unabhängigen Einheiten übertragen oder belastet werden.
Das Wohneigentum sichert die Eigentumsrechte an den unabhängigen Einheiten und gewährt bestimmte Rechte an den Gemeinschaftsflächen. Zudem können Immobilien mit Wohneigentum leichter als Sicherheit für Bankkredite verwendet werden.
Unterschiede zwischen Stockwerkseigentum und Wohneigentum
Stockwerkseigentum
Wird vor Abschluss des Bauwerks eingerichtet.
Rechte basieren auf dem Bauplan für unabhängige Einheiten.
Im Grundbuch als „Stockwerkseigentum“ registriert.
Nutzungserlaubnis ist nicht erforderlich.

Wohneigentum
Wird nach Abschluss des Bauwerks und Erhalt der Nutzungserlaubnis eingerichtet.
Volle Nutzungsrechte an jeder unabhängigen Einheit.
Im Grundbuch als „Wohneigentum“ registriert.
Nutzungserlaubnis ist erforderlich.
Fazit
Das Stockwerkseigentum ist kein Eigentumsrecht, sondern gewährt lediglich Nutzungs- und Verfügungsrechte. Wohneigentum hingegen umfasst wesentliche Eigentumsrechte wie die unabhängige Übertragbarkeit oder Vererbbarkeit.
Das Wohneigentum zeigt an, dass das Gebäude rechtlich abgeschlossen und registriert ist, und stellt somit einen wichtigen rechtlichen Status dar. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, den aktuellen Status von Immobilien mit Stockwerkseigentum sorgfältig zu prüfen. Wenn eine Immobilie derzeit im Stockwerkseigentum steht und keine Nutzungserlaubnis hat, ist sie rechtlich nicht bewohnbar, und es gibt keine Garantie, dass die Bauarbeiten wie geplant abgeschlossen werden.
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