Was sind gefälschte Versicherungen und gefälschte Arbeitsplatzstrafen? Neue Sanktionen der SGK!

Achtung! Betrug bei Sozialversicherung und Scheinunternehmen: Neue Sanktionen von der SGK!

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) geht entschlossen gegen Scheinversicherungen und Scheinunternehmen vor. In diesem Rahmen wurde die "Plattform zur Überwachung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen" eingerichtet und die Sanktionen wurden verschärft.
In den letzten Jahren hat die SGK ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen intensiviert. In diesem Zusammenhang wurde die "Plattform zur Überwachung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen" eingerichtet und die Sanktionen wurden verschärft. In dieser Studie werden Scheinversicherungen und Scheinunternehmen, die Sanktionen der SGK und die rechtlichen Aspekte untersucht.
Was sind Scheinversicherungen und Scheinunternehmen?
Scheinversicherung: Die Scheinversicherung liegt vor, wenn eine Person nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags in einem Unternehmen arbeitet, keinen versicherungsrechtlichen Status oder Eigenschaft hat, aber nur rechnerisch und dokumentarisch als versichert geführt wird. Scheinversicherungen werden häufig bei Ehegatten, Freunden und Verwandten angewendet. In letzter Zeit ist ein Anstieg der Scheinversicherungen von schwangeren Frauen zu beobachten. Schwangere Frauen werden bei einem Unternehmen versichert und erhalten so Anspruch auf Krankengeld von der SGK. Bei einer Geburt in einem privaten Krankenhaus können sie einen Teil der Behandlungskosten von der SGK erstattet bekommen.
Scheinunternehmen: Scheinunternehmen sind Unternehmen, die tatsächlich nie gegründet wurden, aber offiziell als solche beim SGK angemeldet und registriert wurden, so dass sie den Eindruck erwecken, als ob sie in Betrieb seien und versicherte Arbeitnehmer beschäftigen würden. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein echtes Unternehmen für einige Zeit tätig ist und dann geschlossen oder übertragen wird. Wenn der SGK in diesem Fall nicht die erforderlichen Meldungen gemacht werden, kann es sich um ein Scheinunternehmen handeln.
Sanktionen der SGK
Bei Feststellung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen wendet die SGK folgende Sanktionen an:
Gegen Scheinversicherte:
  • Die festgestellten Scheindienstleistungen werden annulliert.
  • Die Rente, die ihnen zusammen mit den Scheindienstleistungen gewährt wurde, wird eingestellt und die zu Unrecht gezahlten Renten werden zusammen mit den gesetzlichen Zinsen zurückgefordert.
  • Wenn die Leistungsvoraussetzungen nach der Annullierung der Scheindienstleistungen nicht mehr erfüllt sind, werden die zu Unrecht gezahlten Gesundheitskosten (Krankenhaus, Apotheke, medizinisches Material) für die Personen selbst oder ihre Berechtigten/unterhaltsberechtigten Personen eingezogen.
  • Zu Unrecht gewährte Leistungen und Krankengelder werden zusammen mit den gesetzlichen Zinsen zurückgefordert.
  • Auch die für die Scheinversicherungsmeldungen verantwortlichen Berufsangehörigen (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) haften gesamtschuldnerisch mit dem Arbeitgeber.
  • Gegen die Verantwortlichen wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Gegen Inhaber von Scheinunternehmen:
  • Die Registrierung, das E-Sigorta-Passwort und die Betriebsregisternummer des von Anfang an als Scheinunternehmen erkannten Betriebs werden annulliert.
  • Die von einem Scheinunternehmen gezahlten Prämien werden nach den Vorschriften des Schuldrechtsgesetzes nicht erstattet und vom SGK als Einnahmen verbucht.
  • Zu Unrecht in Anspruch genommene Förderungen und Unterstützungen werden zusammen mit Verzugszinsen und Verzugszinsen zurückgefordert.
  • Die erforderlichen Schritte werden der zuständigen Steuerbehörde mitgeteilt.
Rechtliche Aspekte
Die Sanktionen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen beruhen auf Gesetzen wie dem Strafgesetzbuch und dem Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetz. Nach diesen Gesetzen stellen Scheinversicherungen und die Gründung von Scheinunternehmen Straftaten dar, und die Täter können mit Geld- und Freiheitsstrafen bestraft werden.
Wie wird gegen Scheinversicherungen vorgegangen?
Die SGK setzt folgende Methoden zur Bekämpfung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen ein:
  • Plattform zur Überwachung von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen: Diese Plattform nutzt Datenauswertung und künstliche Intelligenz, um Scheinversicherungen und Scheinunternehmen zu identifizieren.
  • Kontrollen: SGK-Kontrollbeamte kontrollieren Unternehmen, bei denen ein hohes Risiko für Scheinversicherungen und Scheinunternehmen besteht.
  • Hinweise: Bürger können Scheinversicherungen und Scheinunternehmen melden.
Folgen von Scheinversicherungen und Scheinunternehmen:
Scheinversicherungen und Scheinunternehmen schädigen sowohl die SGK als auch die Rechte der Versicherten. Die SGK geht entschlossen gegen Scheinversicherungen und