I. ALLGEMEINER RAHMEN VON SPORTLERVERTRÄGEN
A. Begriff und Definition
Bevor Sportlerverträge thematisiert werden, ist es notwendig, den Begriff „Sportler“ aus einer breiteren Perspektive zu betrachten. Sportler können anhand ihres Aktivitätsniveaus und ihrer Motivation in zwei Hauptgruppen eingeteilt werden:
Amateursportler: Personen, die Sport für einen gesunden Lebensstil, persönliche Entwicklung oder soziale Teilhabe ausüben, ohne Einkünfte erzielen zu wollen.
Profisportler: Personen, die Sport als Beruf ausüben, mit dem Ziel, Einkommen zu erzielen und ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Verträge zwischen Profisportlern und Vereinen sind von entscheidender Bedeutung, um die Nachhaltigkeit der beruflichen Aktivitäten und den Schutz der Rechte der Parteien zu gewährleisten. Die teamorientierte Natur des Sports führt oft dazu, dass Sportler selbst im Einzelsport im Rahmen eines Vereins oder einer Föderation agieren.
B. Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen
Das Verhältnis zwischen einem Sportler und einem Verein wird durch einen schriftlichen Vertrag geregelt. Schriftlichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu schützen, und dient im Streitfall als entscheidende Grundlage.
C. Unterschiede nach Sportart
Sportlerverträge werden je nach Sportart unterschiedlich benannt:
Fußball: Vertrag für Profifußballspieler
Basketball, Volleyball, Handball: Standardvertrag
Leichtathletik: Sportlervertrag
Föderationen erstellen standardisierte Verträge, die für bestimmte Sportarten geeignet sind, und die Parteien halten sich in der Regel an diese Rahmenbedingungen.
II. RECHTLICHE ASPEKTE VON SPORTLERVERTRÄGEN
A. Sportlerverträge in der Gesetzgebung
Im türkischen Recht ist die Natur von Sportlerverträgen nicht eindeutig definiert:
Arbeitsrecht: Artikel 4/g des Arbeitsrechts schließt Sportlerverträge aus seinem Geltungsbereich aus, sodass Bestimmungen für Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisse nicht anwendbar sind.
Türkisches Handelsgesetzbuch (TCC): Sportlerverträge unterliegen nicht dem TCC, da Sportler nicht als Kaufleute gelten.
B. Elemente eines Vertrages
Ein Sportlervertrag enthält folgende Elemente:
Leistungserbringung: Der Sportler muss im Einklang mit den Standards des Vereins auftreten.
Persönliche Leistung: Verpflichtungen, die ausschließlich durch die eigene Anstrengung des Sportlers erfüllt werden.
Kontinuität: Verträge sind in der Regel für eine bestimmte Dauer gültig.
Abhängigkeit: Sportler müssen sich an die organisatorische Struktur und die Regeln des Vereins halten.
Vergütung: Das grundlegende Element des Einkommens von Profisportlern.
III. RECHTLICHE NATUR VON SPORTLERVERTRÄGEN
A. Vergleich mit Werkverträgen
Werkverträge umfassen die Erstellung eines greifbaren Produkts. Die Leistung eines Sportlers ist jedoch prozessorientiert und passt nicht in diese Kategorie. Zudem sind Sportler nicht unabhängig, sondern an ihre Vereine gebunden, was dem Wesen eines Werkvertrages widerspricht.
B. Vergleich mit Auftragsverträgen
Auftragsverträge beruhen auf der unabhängigen Handlung des Beauftragten. Sportler handeln jedoch nach den Zeitplänen und Regeln des Vereins, was diesen Vertragstyp ungeeignet macht.
C. Merkmale von Dienstverträgen
Sportlerverträge fallen unter Dienstverträge gemäß Artikel 393 des türkischen Obligationenrechts (TCO). Die Abhängigkeit der Sportler von Vereinen und ihre Arbeit gegen Vergütung qualifizieren dieses Verhältnis als befristeten Dienstvertrag.
IV. ROLLE DER FÖDERATIONEN
Föderationen spielen eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Sportlerverträgen. Regeln, die von Föderationen für spezifische Sportarten aufgestellt werden, dienen als Hauptreferenzpunkt bei Streitigkeiten. In Fällen, in denen Föderationsregeln keine Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften des TCO.
V. RECHTLICHE ASPEKTE VON TRANSFERS
Transfers beziehen sich auf den Wechsel eines Sportlers von einem Verein zu einem anderen. Wird ein bestehender Vertrag jedoch verlängert, ist der Begriff „Transfervertrag“ möglicherweise nicht zutreffend. Transferprozesse sind rechtlich mit Sportlerverträgen verbunden, aber dennoch getrennt.
VI. INTERNATIONALE DIMENSIONEN VON SPORTLERVERTRÄGEN
Die internationale Dimension von Sportlerverträgen erstreckt sich über nationale Gesetze hinaus und umfasst globale Standards:
1. Vorschriften internationaler Sportföderationen
Wichtige internationale Föderationen wie FIFA, FIBA und das IOC legen die Regeln für Sportlerverträge fest:
Standardisierte Vertragsvorlagen.
Disziplinarmaßnahmen und Transferregulierungen.
Verbindliche Bestimmungen zu Vertragslaufzeiten, Vergütung und Streitbeilegungsmechanismen.
2. Arbeitserlaubnisse und Transferregeln
Sportler müssen bestimmte Dokumente vorlegen, um international tätig zu werden:
Arbeitserlaubnisse: Gesetzliche Genehmigung für Sportler, im Land ihres Vereins zu arbeiten.
Transferdokumente: Wie das International Transfer Certificate (ITC).
Steuer- und Vergütungsregeln: Unterliegen den Gesetzen des Gastlandes.
3. Internationaler Sportgerichtshof (CAS)
Der CAS löst internationale Streitigkeiten zwischen Sportlern und Vereinen:
VII. WESENTLICHE BESTANDTEILE VON SPORTLERVERTRÄGEN
Jeder Sportlervertrag sollte folgende, auf die jeweilige Sportart abgestimmte Bestandteile enthalten:
1. Vergütungs- und Bonussysteme
Grundgehalt: Feste Zahlung während der Vertragslaufzeit.
Leistungsbezogene Boni: Zusätzliche Zahlungen für Erfolge in Spielen oder Meisterschaften.
Sonderboni: Für das Brechen von Rekorden oder das Erreichen spezifischer Ziele.
2. Vertragslaufzeit
Befristete Verträge: In der Regel saisonal oder für mehrere Saisons.
Unbefristete Verträge: Selten bevorzugt, bieten aber Flexibilität.
3. Kommerzielle Rechte und Bildrechte
Bestimmungen zur Nutzung von Namen, Fotos und Abbildungen des Sportlers für kommerzielle Zwecke:
Sponsoringverträge durch den Verein.
Individuelle Werbe- und Promotionsverträge der Sportler.
Aufteilung dieser Rechte zwischen Verein und Sportler.
VIII. BESONDERE BESTIMMUNGEN IN SPORTLERVERTRÄGEN
Sportlerverträge können spezielle Bestimmungen enthalten, die auf die Sportart oder die Bedürfnisse der Vertragsparteien zugeschnitten sind:
1. Wettbewerbsverbote
Verhindert, dass der Sportler während der Vertragslaufzeit bei konkurrierenden Vereinen unterschreibt.
Kann für einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsende gelten.
2. Geheimhaltungsklauseln
Verbietet die Weitergabe von Vertragsbedingungen, Gehältern oder Geschäftsgeheimnissen an Dritte.
Enthält Strafen für Verstöße.
3. Disziplinarbestimmungen
4. Gesundheits- und Leistungsanforderungen
IX. STREITBEILEGUNGSMECHANISMEN IN SPORTLERVERTRÄGEN
Streitbeilegungsmechanismen zielen darauf ab, Konflikte schnell und effektiv zu lösen:
1. Schiedsverfahren
Inländisches Schiedsverfahren: Lösung durch lokale Schiedsstelle wie den türkischen Sportschiedsgerichtshof.
Internationales Schiedsverfahren: Der CAS spielt eine zentrale Rolle bei der Lösung globaler Streitigkeiten.
2. Rolle der Gerichte
3. Lösungsverfahren der Föderationen
4. Mediation und Vergleich
FAZIT
Sportlerverträge sind spezielle Vereinbarungen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien definieren und sportliche Aktivitäten rechtlich absichern. Ihre Erstellung gemäß nationalen und internationalen Vorschriften ist entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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